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Fortsetzung des Aufteilungsverfahrens bei unzumutbarer Verzögerung des präjudiziellen Verfahrens
iFamZ 2013/110
Im Aufteilungsverfahren stellte die Antragstellerin ua die Behauptung auf, der Antragsgegner habe während der ehelichen Lebensgemeinschaft im Rahmen der von ihm betriebenen Fahrschule erhebliche Schwarzgeldeinnahmen lukriert, was zu (verheimlichten) Ersparnissen von zumindest 200.000 Euro geführt habe. Über Anzeige der Antragstellerin seien steuerliche Erhebungen gepflogen worden, und ein Finanzstrafverfahren sei ua wegen nicht deklarierter Einnahmen eingeleitet worden. Das Erstgericht unterbrach mit (unangefochtenem) Beschluss das Aufteilungsverfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des Finanzstrafverfahrens. Die Unterbrechung wurde iW damit begründet, dass die Ergebnisse des FinanzstrafverfahrensS. 153 zur Beurteilung der Frage herangezogen werden könnten, ob (zusätzliche) Ersparnisse aus nicht versteuertem Einkommen des Antragsgegners vorhanden sind. Erst etwa zwei Jahre nach der Unterbrechung beantragte der Antragsgegner die Verfahrensfortsetzung. Das Finanzstrafverfahren habe als einzig greifbares Ergebnis erstinstanzliche Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2007 erbracht, die von ihm mit Berufung bekämpft worden seien. Seither habe es keine ...