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iFamZ 3, Juni 2013, Seite 120

Europarechtliches Äquivalenzprinzip: verpflichtende Antragstellung an VfGH?

iFamZ 2013/84

Art 267 AEUV, Art 140 B-VG, Art 47 GRC, Art 24 EuGVVO, § 116 ZPO

Vorabentscheidungsersuchen des OGH beim EuGH ua zur Frage, ob die ordentlichen Gerichte beim Verstoß eines Gesetzes gegen die Charta der Grundrechte der EU (GRC) während des Verfahrens den VfGH zur allgemeinen Aufhebung des Gesetzes anrufen müssen oder nicht bloß das Gesetz im konkreten Fall unangewendet lassen können.

Die Vorlagefrage dazu lautet:

„I. Ist aus dem europarechtlichen „Äquivalenzprinzip“ bei der Durchsetzung des Rechts der EU für ein Verfahrenssystem, in dem die zur Sachentscheidung berufenen ordentlichen Gerichte zwar auch die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen zu prüfen haben, ihnen aber die generelle Aufhebung der Gesetze verwehrt ist, sondern einem in besonderer Weise organisierten VfGH vorbehalten wurde, abzuleiten, dass die ordentlichen Gerichte beim Verstoß eines Gesetzes gegen Art 47 GRC während des Verfahrens auch den VfGH zur allgemeinen Aufhebung des Gesetzes anrufen müssen und nicht bloß das Gesetz im konkreten Fall unangewendet lassen können?“

Der VfGH kommt (...) [im Erkenntnis U 466/11] zum Ergebnis, dass aufgrund der innerstaatlichen Rechtslage der Äquivalenzgrundsatz zur Folge hat, d...

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