Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 1, Februar 2013, Seite 63

Unterhaltsrechtliche Werte und Regelbedarfssätze für 2013

Ulrich Pesendorfer

I. Unterhaltsvorschuss – Richtsätze neu ab 1. 1. 20131


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Monatlicher Höchstbetrag nach § 6 Abs 1 UVG
547,47 Euro
Bis 6 Jahre (§ 6 Abs 2 Z 1 UVG; 35 %)
192 Euro
6 bis 14 Jahre (§ 6 Abs 2 Z 2 UVG; 50 %)
274 Euro
14 bis 18 Jahre (§ 6 Abs 2 Z 3 UVG; 65 %)
356 Euro
§ 6 Abs 2 Z 3 UVG idF 1985 (75 %)
411 Euro

S. 64II. Existenzminimum 20133


Tabelle in neuem Fenster öffnen
monatlich
wöchentlich
täglich
Allgemeiner Grundbetrag
837 Euro
195 Euro
27 Euro
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag
977 Euro
228 Euro
32 Euro
Unterhaltsgrundbetrag
167 Euro
39 Euro
5 Euro
Höchstbetrag
3.340 Euro
780 Euro
111 Euro
Grundbetrag bei Unterhaltsexekution
627,75 Euro
146,25 Euro
20,25 Euro
Mindestbarbetrag nach § 292 Abs 4 EO
418,5 Euro
97,5 Euro
13,50 Euro
Mindestbarbetrag nach § 292 Abs 4 EO – Unterhalt
313,88 Euro
73,13 Euro
10,13 Euro

III. Kindesunterhalt: Regelbedarfssätze 2012/20134


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bis 3 Jahre
190 Euro
3 bis 6 Jahre
243 Euro
6 bis 10 Jahre
313 Euro
10 bis 15 Jahre
358 Euro
15 bis 19 Jahre
421 Euro
19 bis 28 Jahre
528 Euro

IV. Familienbeihilfe 2013

Nach § 8 Abs 2 FLAG beträgt die Familienbeihilfe weiterhin für jedes Kind monatlich 105,40 Euro; sie erhöht sich für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats, in dem dieses das dritte Lebensjahr vollendet, um monatlich 7,30 Euro; sie erhöht sich weiters für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats, in dem dieses das zehnte Lebensjahr vollendet, um monatlich 18,20 Euro.

Autorinnen...
Daten werden geladen...