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iFamZ 1, Februar 2013, Seite 61

Unterhaltsdurchsetzung im Ausland: Neues zum Jahresbeginn 2013

Robert Fucik

I. Haager Unterhaltsübereinkommen

Das (immer noch) neue Haager Übereinkommen vom über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (HUÜ) umfasst neben dem Behördenkooperationsmodell des NYÜ und der Förderung des effektiven Zugangs zum Recht auch Regeln über Anerkennung und Vollstreckung sowie Zuständigkeiten für abändernde Entscheidungen und wird durch das Protokoll über das anwendbare Recht (HUP) ergänzt. Die USA haben das neue HUÜ bereits am angenommen und im September 2008 dem Senat zur (nicht vor Mitte 2013 zu erwartenden) Ratifizierung vorgelegt. Die EU hat das HUÜ bereits gezeichnet und wird den Ratsbeschluss vom über die Genehmigung als „Ratifikationsurkunde“ Anfang 2013 dem Depositär des Übk (dem niederländischen Außenminister) notifizieren, sodass es im Frühjahr 2013 für die Mitgliedstaaten der EU (mit Ausnahme Dänemarks) im Verhältnis zu Norwegen, Albanien und Bosnien/Herzegowina in Kraft treten könnte.


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Staaten
gezeichnet
ratifiziert
anzuwenden ab
Albanien
Bosnien-Herzegowina
EU
Norwegen
Ukraine
USA
Burkina Faso

Für die Mitgliedstaaten der EU (teils mit Ausnahme Dänemarks) untereinander hat das HUÜ keine Bedeutung, weil ihm...

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