Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues vom EGMR in Sachen HKÜ
Jetzt hat es auch Österreich erwischt: Der EGMR verlangt von den österreichischen Behörden aufgrund der bei ihm anhängigen Beschwerde Nr 3890/11 die vorläufige Aufschiebung der Maßnahmen zum Vollzug einer Rückführungsanordnung, mit der die Erstbeschwerdeführerin nach Italien zurückgeführt werden sollte. In ebendieser Sache hatte der EuGH den österreichischen Gerichten unmissverständlich erklärt, dass sie die italienische Rückführungsanordnung ohne weitere Prüfung vollziehen müssten. Der „Titanenkampf“ ist eröffnet …