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Wann liegt eine Schenkung aus sittlicher Pflicht vor?
iFamZ 2013/24
Gem § 785 Abs 1 ABGB sind ua auf Verlangen eines pflichtteilsberechtigten Kindes bei der Berechnung des Nachlasses Schenkungen des Erblassers in Anschlag zu bringen. Unberücksichtigt bleiben gem Abs 3 leg cit ua jene Schenkungen, die in Entsprechung einer sittlichen Pflicht gemacht wurden. Meist betrifft dies außergewöhnliche Pflegeleistungen des Beschenkten gegenüber dem Geschenkgeber, doch bedarf der Begriff der sittlichen Pflicht einer Auslegung jeweils anhand konkreter Umstände. Eine solche sittliche Verpflichtung zur Schenkung kann auch darin liegen, dass die Geschenknehmerin den Geschenkgeber durch Einbringung ihres gesamten Gehalts in den Hausbau und persönliche Mithilfe beim Hausbau unterstützte und der Bau des Hauses überhaupt erst durch diese Beiträge möglich wurde.
Anmerkung
Zur Schenkung aus sittlicher Pflicht siehe auch , iFamZ 2007/82, 166 (Tschugguel).
Wilhelm Tschugguel