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iFamZ 1, Februar 2013, Seite 54

Ernstlichkeit und Erheblichkeit der Gefährdung

iFamZ 2013/15

§ 3 UbG

LG Ried im Innkreis , 14 R 43/12t

Allein die Befürchtung, dass die Patientin (ein weiteres Mal) die Behandlung abbreche und in für sie selbst oder auch für andere gefährliche Situationen (etwa im Straßenverkehr) gerate, rechtfertigt ebenso wenig eine Unterbringung wie die bloße Behandlungsbedürftigkeit der Patientin.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
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