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iFamZ 1, Februar 2013, Seite 50

Schlussrechnung des Sachwalters

iFamZ 2013/13

§ 62 Abs 2 Z 1 AußStrG

Eine Entscheidung der zweiten Instanz im Kostenpunkt ist gem § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG generell unanfechtbar. Den Kostenpunkt betreffen auch alle Entscheidungen über die Kosten eines Sachwalters oder dessen Belohnung, so auch die Schlussrechnung des Sachwalters des verstorbenen Betroffenen und die Bestimmung seiner Entschädigung samt Barauslagenersatz.

Rubrik betreut von: Martin Schauer / Felicitas Parapatits
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