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Steuerliche Entlastung durch teilweise Anrechnung der Familienbeihilfe auch bei einem in der Schweiz beschäftigten Grenzgänger
iFamZ 2013/6
Der Vater des 1996 geborenen M ist bei einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen im Schichtbetrieb beschäftigt und hat im Jahr 2011 nach Abzug der gesetzlichen Beiträge und Steuern ein Einkommen von 62.488,20 CHF erzielt. Die Einkommensteuer in Österreich wurde für das Jahr 2010 mit 5.033,24 Euro festgesetzt, die Vorauszahlung für 2012 mit 5.486 Euro.
Das Erstgericht erhöhte den vom Vater ab zu leistenden monatlichen Unterhaltsbeitrag auf 675 Euro. Das Rekursgericht bestätigte und führte zur Frage der steuerlichen Entlastung aus, dass diese nur dann nicht zu erfolgen habe, wenn der Unterhaltsschuldner nicht steuerpflichtig sei oder der über Transferleistungen herzustellende Ausgleich nicht über das Steuerrecht hergestellt werden könne. Keiner dieser Fälle liege hier vor. Nach dem Zweck der in der Rsp vorgenommenen steuerlichen Entlastung sei auch einem Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich, dessen in der Schweiz erzieltes Erwerbseinkommen zu einem nicht unerheblichen Teil der österreichischen Einkommensteuer unterliege, die steuerliche Entlastung zu gewähren. Dem stehe nicht entgegen, dass ein Teil der vom Unterhaltspflichtigen zu entrichtenden Steu...