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GesRZ 4, September 2018, Seite 204

BaFin überarbeitet Emittentenleitfaden

Die deutsche BaFin hat angekündigt, schrittweise ihren Emittentenleitfaden zu aktualisieren (siehe https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2018/kon _0918_ueberarbeitung_emittentenleitfaden.html;jsessionid =03D7FD12548BD2E08FF21CCDDC0036B4.2_cid390). Grund dafür sind neue europäische Regelungen (wie etwa die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie oder die Marktmissbrauchsverordnung). Zudem sollen weitere Fälle aus der Verwaltungspraxis zur Klarstellung in den Leitfaden aufgenommen werden. Im Zuge der Aktualisierung wird die BaFin den Emittentenleitfaden außerdem nicht mehr als Gesamtdokument zur Verfügung stellen und überarbeiten, sondern in einzelnen Modulen zu den jeweiligen Rechtsgebieten.

Bisher hat die BaFin vier Themenkomplexe überarbeitet und zur Konsultation veröffentlicht: Die Themenkomplexe „Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen“ und „Veröffentlichung von Finanzberichten“ wurden am veröffentlicht; die Konsultationsfrist lief bis zum . Die Überarbeitungen zu den Bereichen „Informationen über bedeutende Stimmrechtsanteile“ und „Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren“ wurden ...

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