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Zurückweisung der Anträge auf Aufhebung des Verbots der medizinisch unterstützten Fortpflanzung außerhalb der Ehe oder Lebensgemeinschaft
iFamZ 2013/2
§ 2 Abs 1 FMedG, Art 2 StGG, Art 7 B-VG, Art 14 iVm Art 8 EMRK
, G 47/11
Verfahren G 14/10: Die 1. Antragstellerin (ASt) ist österreichische Staatsbürgerin und mit der 2. ASt, einer deutschen Staatsangehörigen, 2008 in Deutschland eine Lebenspartnerschaft nach dem dLPartG eingegangen. Diese Lebenspartnerschaft wird in Österreich nach § 27a IPRG anerkannt. Die 1. ASt möchte im Einvernehmen mit der 2. ASt durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung unter Verwendung einer Samenspende eine Schwangerschaft herbeiführen. Die beiden ASt begehren in ihrem auf Art 140 Abs 1 B-VG gestützten Antrag, die Wortfolge „von Personen verschiedenen Geschlechts“ in § 2 Abs 1 FMedG, in eventu das FMedG, als verfassungswidrig aufzuheben.
S. 5Verfahren G 47/11: Die (gleichen) beiden ASt beantragten im Februar 2010 beim BG Wels zudem, die Zustimmung der 2. ASt zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung der 1. ASt unter Verwendung des Samens eines Dritten nach § 8 Abs 1 FMedG gerichtlich zu protokollieren. Diesen Antrag wies das BG Wels mit der Begründung zurück, dass es Zweck des § 2 Abs 1 FMedG sei, die gemeinsame Elternschaft zweier Personen gleichen Geschlechts auszuschließen. Das LG Wels als Rekursgericht schloss sich dieser Rechtsansicht an, erklärte jedoch den Revisionsrekurs für zulässig. Die beiden ASt erhobe...