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iFamZ 1, Februar 2013, Seite 1

Neuigkeiten im Familienrecht

Robert Fucik

Das Jahr 2013 steht im Zeichen des 200. Geburtstags (nicht schon wieder des ABGB – keine Sorge –, sondern) Richard Wagners. Im „Rheingold“ betrachtet Wotan die neu errichtete Burg mit den Worten: „Vollendet das ewige Werk“. Autoren und Leser der iFamZ könnten ebenso auf die Tatsache reagieren, dass es der Bundesregierung in ihrer Gesamtheit doch noch gefallen hat, dem Parlament ein KindNamRÄG vorzulegen. Es fand dort – auch ohne alle Oppositionsparteien – in Nationalrat und Bundesrat die nötige Mehrheit und wurde zu BGBl I 2013/15 am im BGBl verlautbart; mit Leben erfüllen müssen es (teils ab , hauptsächlich ab ) die Rechtsanwender und Rechtslehrer. Erste Beiträge dazu umfasst dieses Heft. Sie reichen von einer Untersuchung der Rechtsstellung der Eltern nach dem neuen Recht (Beclin) und einer Sicht auf die – nennen wir es „spannende“ – Phase vorläufiger elterlicher Verantwortung (Barth/Jelinek) über die Regelung und Durchsetzung des Kontaktrechts (Barth/Pesendorfer), Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch (Neuhauser) und die Wohnortbestimmung, vor allem im Hinblick auf das HKÜ (Fucik/Miklau), bis zum Dickicht des neuen Namensrechts (Pesendorfer). Beck verortet das KindNamRÄG 2013 in ...

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