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iFamZ 2, März 2012, Seite 111

Weigerung des ausreichend reifen Kindes + Rückstellung in das Ursprungsland, nicht notwendigerweise zum zurückgebliebenen Elternteil = Geschwistertrennung

iFamZ 2012/81

Art 1 3 HKÜ

1. Zum Revisionsrekurs der Mutter

(...)

1.3. Die Rückgabe eines Kindes kann vom angerufenen Gericht ua dann abgelehnt werden, wenn sich das Kind der Rückgabe widersetzt und es ein Alter und eine Reife erreicht hat, angesichts deren es angebracht erscheint, seine Meinung zu berücksichtigen. Die Anwendung dieser Bestimmung ist dem Ermessen der zuständigen Behörden zu überlassen (RIS-Justiz RS0074552). Die Maßgeblichkeit des Ermessens im Einzelfall schließt eine richtunggebende Entscheidung des OGH grundsätzlich aus. Anderes würde nur bei gravierenden, an die Grenzen des Missbrauchs gehenden Fehlern gelten (3 Ob 131/04t; RIS-Justiz RS0007104; RS0044088). Ob ein Rückführungshindernis iSd Art 13 Abs 2 HKÜ vorliegt, ist eine typische Einzelfallbeurteilung (RIS-Justiz RS0074552 [T3]). Zudem ist das Vorliegen einer nötigen Reife eine vom OGH nicht überprüfbare Tatsachenfeststellung (2 Ob 537/92).

2. Zum Revisionsrekurs des Vaters

2.1. Der Vater führt zum Versagungsgrund des Art 13 lit b HKÜ aus, dass das Erstgericht und das Rekursgericht die Gefährdung der Minderjährigen bei der Mutter nicht berücksichtigt hätten, insb nicht geprüft und festgestellt hät...

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