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Rekurslegitimation
iFamZ 2012/17
1 Ob 1 56/11i
Genehmigt das Rekursgericht einen von der Betroffenen als Verkäuferin einer Liegenschaft geschlossenen Kaufvertrag, kann der Enkel der Betroffenen, der selbst am Erwerb der Liegenschaft interessiert gewesen wäre, mangels Rechtsmittellegitimation dagegen nicht mittels „außerordentlichen“ Revisionsrekurses vorgehen.