Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gerichtliche Aufträge an Obsorgeträger
iFamZ 2012/11
§§ 146c, 176 Abs 1 ABGB, § 104 Abs 1 AußStrG
Die unter der Voraussetzung des Vorliegens einer Kindeswohlgefährdung zulässigen Aufträge an Obsorgeberechtigte müssen die Eignung aufweisen, der offenkundigen Gefährdung des Kindeswohls wirksam zu begegnen. Ein solcher Auftrag darf kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Elternteils sein.
Durch die völlige Weigerung der Mutter, regelmäßige Besuchskontakte zum Vater zu ermöglichen, und durch das extrem negative Bild, das sie regelmäßig dem Minderjährigen vom Vater vermittelte, wird jegliche Auseinandersetzung des Minderjährigen mit seinem Vater bzw werden Besuchskontakte zu diesem zu einer massiven Belastung für ihn. Ausgehend von diesem Sachverhalt wies das Erstgericht 1. den Antrag des Vaters auf Besuchsrechtsregelung - unangefochten - ab und trug (jeweils von Amts wegen) der obsorgebetrauten Mutter auf, 2. für den Minderjährigen eine pädagogische Betreuung bei einer dazu befugten Einrichtung im Abstand von längstens 14 Tagen einzurichten und 3. selbst eine Beratung hinsichtlich der Besuchsrechtsproblematik bei einer hierfür befugten Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Die Beschlüsse der Vorinstanzen wurden im Umfang der de...