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iFamZ 5, Oktober 2015, Seite 248

Verjährung des Amtshaftungsanspruchs wegen der Nichtberücksichtigung eines Testaments im Verlassenschaftsverfahren

iFamZ 2015/198

§ 6 AHG

Wurde ein Testament bei der Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung aufgrund eines Fehlers des Gerichts nicht berücksichtigt, verjährt ein Amtshaftungsanspruch des Testamentserben nach zehn Jahren ab Erlassung des Einantwortungs- bzw Heimfälligkeitsbeschlusses.

Ein am verstorbener Erblasser hatte am ein Testament errichtet, in dem er den klagenden Verein zum Alleinerben eingesetzt hatte. Aus nicht geklärten Gründen [möglicherweise wegen einer fehlerhaften Schreibweise des Namens] wurde dieses Testament im Verlassenschaftsverfahren nicht aufgefunden; es langte erst Ende 2010 über ein anderes Bezirksgericht beim Nachlassgericht ein. Da bei diesem zunächst keine gesetzlichen Erben ausfindig gemacht werden konnten, war der Nachlass mit Beschluss vom für heimfällig erklärt und ein das Nachlassvermögen bildender Geldbetrag von 367.694,15 Euro an die Beklagte überwiesen worden. Diese hatte den Betrag am an fünf gesetzliche Erben weitergeleitet, die in der Zwischenzeit von Erbenermittlern ausgeforscht worden waren. Nachdem der Kläger am vom Verlassenschaftsgericht durch Übersendung einer Kopie von der Existenz der letztwilligen Verfügung informier...

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