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iFamZ 5, Oktober 2015, Seite 237

Erbunwürdigkeits- und Enterbungsgründe nach dem ErbRÄG 2015

Ulrich Pesendorfer

Die folgende Tabelle soll ergänzend zur Übersicht über die Reform des Erbrechts (ErbRÄG 2015) die alte und neue Rechtslage zu den neuen und bisherigen Erbunwürdigkeits- und Enterbungsgründen übersichtlich darstellen.


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Erbunwürdigkeit alt
Enterbung alt
Erbunwürdigkeit neu
Enterbung neu
Strafbare Handlung gegen Verstorbenen
Strafbare Handlung gegen Verlassenschaft
Angriff gegen letzten Willen
Strafbare Handlung gegen nächste Angehörige
Strafbare Handlung gegen nahe Angehörige
Schweres seelisches Leid zugefügt
Vernachlässigung von Eltern-Kind-Pflichten
Vernachlässigung sonstiger familiärer Pflichten
Verurteilung zu mindestens 20-jähriger Freiheitsstrafe
Erblasser im Notfall hilflos gelassen
Anstößige Lebensart
*) Angehörigenbegriff nach § 541 Z 1 ABGB nF: Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten des Verstorbenen oder dessen Verwandte in gerader Linie.
**) Weiterer Angehörigenbegriff nach § 770 Z 2 ABGB nF: wie § 541 Z 1 ABGB, aber außerdem Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder, Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten sowie Stiefkinder des Verstorbenen.

Autorinnen und Autoren:
Ulrich Pesendorfer
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