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iFamZ 5, Oktober 2015, Seite 230

Die Erbrechtsreform im Überblick

Allgemeiner Teil – gewillkürte Erbfolge – gesetzliches Erbrecht – Erbschaftserwerb – Verjährung

Ulrich Pesendorfer

Das Erbrechts-Änderungsgesetz (ErbRÄG) 2015) ist zT schon mit in Kraft getreten; dies betrifft aber im Wesentlichen nur jene Bestimmungen, die sich mit der Umsetzung der EuErbVO befassen. Der Großteil der Reform zum nationalen Erbrecht wird erst mit in Kraft treten. Dieser Beitrag soll über die wesentlichen Änderungen – mit Ausnahme des Pflichtteilsrechts – einen Überblick verschaffen.

I. Grundsätzliches

A. Entwicklung und Gründe für die Reform

Der Hauptteil der erbrechtlichen Regelungen im ABGB stammt aus seiner Urfassung aus dem Jahr 1811. Punktuelle Änderungen brachten vor allem die 3. Teilnovelle 1916, das ErbRÄG 1989, das FamErbRÄG 2004 und – zum Verlassenschaftsverfahren – das neue AußStrG. Die Vorarbeiten für eine Reform des Erbrechts reichen schon weit zurück. Meilensteine waren Untersuchungen zur Anrechnung von Schenkungen und das Gutachten von Rudolf Welser zum 17. ÖJT. Die Reform verfolgt das Ziel, im Erbrecht die Entwicklungen der letzten 200 Jahre in gesellschaftlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht nachzuvollziehen und (wieder) auf den Stand der Zeit zu bringen.

Als weitere Ziele der Reform werden die Verbesserung der Übersichtlichkeit der Rechtsordnung und die Stärkung de...

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