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iFamZ 5, Oktober 2015, Seite 212

Auftrag zur Ergänzung der Sachwalterschaftsrechnung unanfechtbar

iFamZ 2015/182

S. 212 § 134 AußStrG; § 276 ABGB

Aufträge, die noch nicht in die Rechtsstellung des Adressaten eingreifen, sondern deren Missachtung erst in einer anfechtbaren späteren Verfügung Rechtswirkungen zeitigen, sind unanfechtbar. Nicht die Entscheidung des Rekursgerichts, dass dem Sachwalter zur Ergänzung bzw Vorlage der Sachwalterschaftsrechnung eine Frist von drei Wochen eingeräumt werde, sondern erst allfällige, gegen den ehemaligen Sachwalter verhängte Sanktionen wegen Nichtbefolgung des Auftrags können in seine Rechtsstellung eingreifen.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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