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Eine rückwirkende Gesetzesänderung rechtfertigt keine Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2015/177
Die Klägerin bezog für ihre Tochter im Zeitraum von bis Kinderbetreuungsgeld. Mit Bescheid vom widerrief die beklagte Gebietskrankenkasse die Zuerkennung des (pauschalen) Kinderbetreuungsgeldes für den Gewährungszeitraum und verpflichtete die Klägerin zum Rückersatz. Unter Anwendung der (rückwirkend ab in Kraft getretenen) Regelung des § 8 KBGG idF BGBl I 2013/117 habe die Klägerin die Zuverdienstgrenze überschritten.
Die Klage auf Feststellung, dass keine Pflicht zum Rückersatz bestehe, war in allen drei Instanzen erfolgreich.
(…) 5.2. Gem § 31 Abs 2 (Halb-)Satz 1 KBGG besteht die Verpflichtung zum Rückersatz auch dann, wenn rückwirkend eine Tatsache festgestellt wurde, bei deren Vorliegen kein Anspruch besteht. (...)
5.4. Ein weiterer Rückforderungstatbestand des § 31 Abs 2 KBGG betrifft die Überschreitung der Zuverdienstgrenze bzw der Freigrenze. (...)
6. Die beklagte Partei sieht zwei Rückforderungstatbestände erfüllt, nämlich denjenigen nach § 31 Abs 2 Satz 2 KBGG (Überschreitung der Zuverdienstgrenze) und denjenigen nach § 31 Abs 2 erster Halbsatz KBGG (rückwirkende Feststellung einer Tatsache, bei deren Vorliegen kein Anspruch besteht).
6.1. Berechtigterweise weist die Klägerin darauf hin, dass dem (an sich v...