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iFamZ 5, Oktober 2015, Seite 203

Kontaktrecht der Großeltern; Untersagung bei Störung des Familienlebens durch drohenden Loyalitätskonflikt

iFamZ 2015/168

§ 188 Abs 1 ABGB; §§ 62 Abs 1, 107 Abs 5 AußStrG

(…) Die Neuregelung in § 188 Abs 1 ABGB idF KindNamRÄG 2013 hat zu keiner inhaltlichen Änderung geführt; der Kontakt der Großeltern kann auch weiterhin eingeschränkt oder untersagt werden, wenn dadurch das Familienleben der Eltern oder deren Beziehung zum Kind gestört würde. Das Kontaktrecht der Großeltern ist daher schwächer als jenes der Eltern (RIS-Justiz RS0048015). (…)

Rubrik betreut von: Gabriela Thoma-Twaroch
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