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iFamZ 4, August 2015, Seite 189

Verlassenschaftsgerichtliche Genehmigung des Verkaufs eines Erbhofs durch den Verlassenschaftskurator

iFamZ 2015/151

§ 810 ABGB; § 156 AußStrG

Gehört eine nachlasszugehörige Liegenschaft zu einem Erbhof, kann deren Verkauf aus der Verlassenschaft durch den bestellten Verlassenschaftskurator möglich sein, sofern Gläubiger andrängen und die Durchsetzung ihrer Forderungen zur Zerschlagung des Erbhofs führen kann.

Der Erblasser verstarb ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Seine Witwe und zwei seiner Kinder – die Revisionsrekurswerber – gaben bedingte Erbantrittserklärungen ab (die Witwe zu 17/21 und die Kinder zu je 2/21 des Nachlasses). Seine anderen Kinder entschlugen sich ihres Erbrechts zugunsten der Witwe. Ein Rechtsanwalt wurde zum Verlassenschaftskurator bestellt.

Zum Nachlass gehört ein Erbhof, der aus drei Liegenschaften gebildet wird. Eine dieser Liegenschaften (Liegenschaft EZ 43) hat einen Verkehrswert von 315.000 Euro, die beiden anderen einen von zusammen 689.000 Euro. Die Summe der Verkehrswerte aller in den Nachlass fallenden Liegenschaften und Liegenschaftsanteile beträgt 1.028.000 Euro. Der reine Nachlass ist im Inventar vom mit 914.427,32 Euro ausgewiesen.

Die Verlassenschaft schuldet einer Sparkasse aufgrund des Versäumungsurteils des LGZ Graz vom 128.083,36 Euro...

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