Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2015, Seite 187

Löschung der fideikommissarischen Substitution im Grundbuch bei vorliegender Zustimmung des Nacherben

iFamZ 2015/149

§ 615 ABGB; § 94 GBG

Von einer substitutionsbehördlichen Genehmigung zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen fideikommissarischen Substitution kann dann Abstand genommen werden, wenn sich das Grundbuchsgericht nicht mit Fragen des aufrechten Bestands des Substitutionsbandes auseinandersetzen muss, sondern ohne Notwendigkeit, dieses hinterfragen und über den Inhalt der ihm vorgelegten Urkunden hinaus noch weitere Schlussfolgerungen anstellen zu müssen, über ein Eintragungsbegehren entscheiden kann. Die Zustimmung zur Löschung durch den Nacherben stellt einen solchen Fall dar.

Mit Beschluss des Erstgerichts vom wurde der ruhende Nachlass des Erblassers den Erben je zur Hälfte mit der Beschränkung der fideikommissarischen Substitution zugunsten der 1996 geborenen Antragstellerin als Nacherbin eingeantwortet. Diese Beschränkung wurde auch ob dem nachlasszugehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ (…) des Grundbuchs (…) eingetragen.

Am beantragte die Antragstellerin, ihren Verzicht auf die Nacherbschaft und ihre Zustimmung zur Löschung der Anmerkung der fideikommissarischen Substitution im Grundbuch verlassenschaftsgerichtlich zu genehmigen.

Das Erstgericht wies den An...

Daten werden geladen...