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Wochengeld: Im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls der Mutterschaft ist eine aufrechte Pflichtversicherung erforderlich
iFamZ 2015/132
Die Klägerin bezog aus Anlass der Geburt ihrer Tochter (am ) bis einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Sie hatte mit ihrem Dienstgeber einen Karenzurlaub bis zum vereinbart.
Die Klägerin wurde erneut schwanger. Der voraussichtliche Entbindungstermin war der . Am wurde ein individuelles Beschäftigungsverbot gem § 3 Abs 3 MSchG ausgesprochen. Sie brachte am Zwillinge zur Welt.
Die beklagte Gebietskrankenkasse lehnte die Auszahlung eines vorzeitigen Wochengeldes ab ab. Das Berufungsgericht änderte das klagsstattgebende Urteil des Erstgerichts im klagsabweisenden Sinn ab.
Der OGH wies die außerordentliche Revision der Klägerin mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.
(…) Der Versicherungsfall der Mutterschaft wird durch § 120 Z 3 ASVG mit dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung festgelegt; erfolgt die Entbindung aber vor diesem Zeitpunkt, mit der Entbindung, oder mit dem Beginn eines besonderen Beschäftigungsverbots gem § 3 Abs 3 MSchG.
2. Gemäß § 122 Abs 1 ASVG ist Voraussetzung einer Leistung aus der Krankenversicherung, dass der Versicherungsfall während der Versicherung oder vor dem auf das Ende der Versicherung nächstfolgenden Arbeitstag eingetreten ist. Dies ist im vorliegenden Fa...