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Ein nach seinem Personalstatut erwachsener Kosovare kann auch in Österreich nicht adoptiert werden
iFamZ 2015/129
(…) Gem § 26 Abs 1 IPRG sind die Voraussetzungen der Annahme an Kindesstatt und der Beendigung der Wahlkindschaft nach dem Personalstatut jedes Annehmenden und dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen. Die Personalstatute aller an der Adoption beteiligten Personen gelangen kumulativ zur Anwendung (RIS-Justiz RS 0119783 [T5]). Daraus folgt, dass eine Erwachsenenadoption in Österreich dann nicht zulässig ist, wenn das anzuwendende fremde Recht eine solche nicht oder nur unter restriktiveren (als den tatsächlich gegebenen) Bedingungen vorsieht (RIS-Justiz RS 0119783).
In der Rsp des OGH ist geklärt, dass die Unmöglichkeit der Adoption eines ausländischen Erwachsenen nicht gegen den inländischen ordre public verstößt (9 Ob 70/10z). Aus den Mat zum FamErbRÄG 2004 (RV 471 BlgNR 22. GP) ergibt sich klar, dass der österreichische Gesetzgeber die Zulässigkeit einer (Erwachsenen-)Adoption zwischen Angehörigen verschiedener Staaten nicht als Notwendigkeit ansieht, sondern vielmehr akzeptiert, dass in anderen Staaten dieses Institut nicht bekannt ist (9 Ob 70/10z). Auch die EMRK räumt kein Recht auf Adoption ein (3 Ob 21/09y unter Hinweis auf EGMR , Fretté gg Frankreich, FamRZ 2003,...