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iFamZ 4, August 2015, Seite 171

Unterhaltsvorschüsse für ein in Österreich lebendes Schweizer Kind

iFamZ 2015/128

§ 2 Abs 1 UVG

(…) Dass das antragstellende, in Österreich lebende Kind Schweizer und nicht österreichische Staatsbürgerin ist, steht der Gewährung des begehrten Unterhaltsvorschusses nicht entgegen. Es ist aufgrund des Freizügigkeitsabkommens der EU-Mitgliedstaaten mit der Schweiz (FZA; ABl 2002 L 114/6) gleich wie ein inländisches Kind zu behandeln. (…)

7. Das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Art 2 FZA) ist eine besondere Bestimmung des Unionsrechts, auf die sich Schweizer Staatsangehörige in einem EU-Mitgliedstaat berufen können. Art 2 FZA, der sich im Wortlaut eng an Art 18 AEUV anlehnt, ist gerade in denjenigen Fallkonstellationen heranzuziehen, in denen kein im Abkommen gewährleistetes spezifisches Recht einschlägig ist, der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens jedoch aufgrund der Wahrnehmung eines im Abkommen gewährleisteten (Aufenthalts-)Rechts betroffen ist und eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl Epiney, Zu Tragweite und Auslegung des Personenfreizügigkeitsabkommens Schweiz – EU, GPR 2011, 64 ff).

7.1. Auf Art 2 FZA kann sich auch der nichterwerbstätige Schweizer Staatsangehörige berufen, der sich rechtmäßi...

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