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Das neue Auslandsunterhaltsgesetz 2014
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug
Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) 2014 schafft ein einheitliches Durchführungsgesetz für alle in Österreich geltenden völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Rechtsinstrumente, die die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug regeln.
I. Allgemeines
A. Zielsetzungen
Die VO (EG) Nr 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (EuUVO), ABl Nr L 7 vom , S 1, ist seit unmittelbar anwendbar. Sie bezweckt die effektive Regelung aller gesetzlichen Unterhaltsansprüche, insb durch eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, durch eine unionsrechtliche Zuständigkeitsordnung, durch Regelungen über das anwendbare Recht, durch Bestimmungen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln sowie durch den Ausschluss diskriminierender Bestimmungen, insb bei der Verfahrenshilfe, bei der aktorischen Kaution und bei den Vollstreckungsmaßnahmen. Die EuUVO ermöglicht sowohl die Schaffung als auch die Vollstreckung von Unterhaltstiteln. Dabei umfasst sie jede Art von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen aus einem Familien-, Verwandtschafts- oder eherechtlichen Ve...