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iFamZ 4, August 2014, Seite 172

Vorläufige Obsorgeübertragung an den KJHT bei Vorliegen einer negativen Zukunftsprognose

iFamZ 2014/136

§§ 181, 211 Abs 1 ABGB; 107 Abs 3 AußStrG nF

Musste eine Einschränkung der elterlichen Rechte und Pflichten bereits stattfinden, muss, wie der OGH wiederholt ausgesprochen hat (9 Ob 28/04i; 5 Ob 103/10y; RIS-Justiz RS0048731; RS0109080; RS0009676) bei einem Antrag auf Rückführung des Kindes in Pflege und Erziehung der leiblichen Mutter mit großer Wahrscheinlichkeit klargestellt sein, dass nunmehr die ordnungsgemäße Pflege und Erziehung durch den antragstellenden Elternteil, dem schon einmal die Obsorge wegen Gefährdung des Kindeswohls entzogen werden musste, gewährleistet ist und keine Gefahr für das Wohl des Kindes mehr besteht. Dabei ist nicht nur von der aktuellen Situation auszugehen, sondern auch eine Zukunftsprognose anzustellen; ein Obsorgewechsel hat zu unterbleiben, wenn keine sichere Prognose über dessen Einfluss auf das Kind vorliegt (RIS-Justiz RS0048632 [T2, T 3 und T 6]).

Anmerkung

Vgl ua , iFamZ 2014/85, 108.

Gabriela Thoma-Twaroch

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