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iFamZ 4, August 2014, Seite 168

Höhe der Unterhaltspflicht einer dauerhaft pflegebedürftigen Person

iFamZ 2014/123

§ 231 ABGB; § 324 Abs 3 ASVG

Der Vater befindet sich nach einem Schlaganfall dauerhaft in einem Pflegewohnhaus. Er bedarf einer 24-Stunden-Betreuung. Die Pflege kostet monatlich ca 6.445 Euro. Dem Vater verbleibt ein monatliches Taschengeld von 119,24 Euro.

Aus § 324 Abs 3 ASVG ergibt sich, dass die auf Kosten eines Trägers der Sozialhilfe in einer stationären Einrichtung untergebrachten Personen nicht von ihren Unterhaltspflichten befreit sind (VwGH 2001/11/0052), sondern dem primär Leistungsberechtigten ein bestimmter Betrag zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsansprüche von der Legalzession freibleiben soll. Es vermindert sich daher der grundsätzlich zur Deckung der Verpflegungskosten auf den Sozialhilfeträger übergehende Anteil von (bis zu) 80 % des Pensionsanspruchs (einschließlich allfälliger Zulagen und Zuschläge) auf 50 %, wenn der hinsichtlich der betreffenden Leistung Anspruchsberechtigte aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung für den Unterhalt eines Angehörigen zu sorgen hat. Mit jedem weiteren unterhaltsberechtigten Angehörigen vermindert sich dieser Betrag noch einmal um je 10 % des betreffenden Anspruchs.

Somit ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Regelung zweifelsfrei, dass i...

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