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Befriedigung von Absonderungsansprüchen vor Überlassung an Zahlungs statt
iFamZ 2012/235
Die Überlassung an Zahlungs statt ist eine Alternative zur Verlassenschaftsinsolvenz, weshalb jene Rechte, die durch eine solche nicht beeinträchtigt würden, auch durch eine Überlassung an Zahlungs statt nicht beeinträchtigt werden dürfen. Es sind daher Absonderungsgläubiger vor der Überlassung an Zahlungs statt zu befriedigen. Im vorliegenden Fall ist jedoch die Drittschuldnerverständigung erst nach dem Tod des Erblassers, der hier an die Stelle der Insolvenzeröffnung tritt, erfolgt, weshalb der Revisionsrekurswerber nicht Absonderungsgläubiger am Gehaltsguthaben der Verlassenschaft geworden ist.