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Gefährdungsbegriff
iFamZ 2012/224
§ 3 UbG
LG Klagenfurt , 1 R 167/12x
Die Unterbringung ist zulässig, wenn sich die Patientin wegen psychischer Erkrankung in Bezug auf ihre lebensbedrohliche Zuckererkrankung nicht hinreichend zu verhalten vermag.
(…) Die Patientin leidet unter einer schweren psychischen Erkrankung mit derzeit manischer Episode und auch psychotischer Symptomatik. Bei einer Entlassung würde die Patientin die Medikamente absetzen und es würde zu einem getriebenen, realitätsfernen Verhalten kommen. Die Patientin leidet unter einem Diabetes mellitus Typ 2 mit dokumentierten Zuckerwerten von über 400 mg/dl. Es besteht keinerlei Paktfähigkeit hinsichtlich einer Diabetesdiät. Ab Zuckerwerten von 500 oder 600 mg/dl besteht die Gefahr eines Komas, eine lebensbedrohliche Situation. Mit dem gemessenen Wert von über 400 mg/dl befindet sich die Patientin bereits in der Nähe dieser Werte. Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung ist sie nicht in der Lage, sich in Bezug auf ihre Zuckerkrankheit entsprechend zu verhalten. Es besteht keine Krankheitseinsicht, keine ausreichend eigenständige Therapiebereitschaft und auch keine Paktfähigkeit. Derzeit gibt es noch keine Betreuungsalternative. Ausgehend von diesem Sachverhalt...