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GesRZ 3, Juni 2015, Seite 151

Crowdfunding: Regierungsvorlage betreffend ein Alternativfinanzierungsgesetz

Am wurde die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) im Nationalrat eingebracht (RV 628 BlgNR 25. GP), womit erstmalig sog Schwarmfinanzierungen, die in den letzten Jahren für KMU, Gemeinden und NGOs große Bedeutung erlangt haben, einem einheitlichen Regelungsregime unterworfen werden sollen. Die geplanten Regelungen sollen einerseits für Emittenten alternativer Finanzinstrumente einen attraktiven Regelungsrahmen schaffen und andererseits ein angemessenes Maß an Transparenz- und Anlegerschutz gewährleisten.

Das AltFG erfasst das öffentliche Angebot eines Emittenten von sog alternativen Finanzinstrumenten. Darunter fallen Aktien, Anleihen, Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Genussrechte, stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen, wobei diese – ausgenommen bei Anleihen – keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch gewähren dürfen.

Gleichzeitig wird die Prospektpflichtschwelle des KMG von 250.000 € auf 1,5 Mio € für Emissionen, die dem AltFG unterliegen, erhöht. Für darüber hinausgehende Emissionen ist ein abgestuftes Informationssystem vorgesehen, ohne dass es eines Kapita...

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