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Besuchsrecht der Großeltern
iFamZ 2012/211
Das Recht der Großeltern auf Kontakt mit ihren Enkeln entspricht dem elterlichen Besuchsrecht; eine Einschränkung ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Familienleben oder die Eltern-Kind-Beziehung durch die Ausübung gestört würde.