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40 % Geldunterhaltsminderung im Hinblick auf die Mitbetreuung des Kindes im Rahmen eines ausgedehnten Besuchsrechts
iFamZ 2012/206
Die Eltern des 1997 geborenen N sind seit 2000 geschieden. Die Obsorge für N wurde 2002 der Mutter, jene für den zweiten Sohn O, der seit Ende Februar 2010 selbsterhaltungsfähig ist, dem Vater übertragen. Die Eltern schlossen einen Vergleich, wonach kein Elternteil den anderen aus dem Titel des Unterhalts für das jeweils in seiner Obsorge befindliche Kind in Anspruch nehmen werde.
N hält sich während des gesamten Jahres jedes Wochenende von Freitag nach Schulschluss bis Sonntag beim Vater auf. Während der Woche ist N an zwei Tagen ein bis zwei Stunden beim Vater zu Besuch. Darüber hinaus verbringt N die gesamten Schulferien und die gesamten Weihnachtsferien beim Vater.
Das Einkommen des Vaters betrug im Monatsdurchschnitt im Jahr 2008 1.894 Euro, im Jahr 2009 1.843 Euro und im Jahr 2010 1.872 Euro. Im Jänner 2011 verdiente der Vater 1.543,29 Euro.
Am stellte der durch den JWT vertretene N einen Unterhaltsfestsetzungsantrag. Der Vater hielt diesem Antrag den Vergleich entgegen und verwies weiters darauf, dass der Minderjährige nahezu gleich viel Zeit bei ihm wie bei der Mutter verbringe. Daraufhin zog der JWT am den Antrag – ohne ausdrücklichen Anspruchsverz...