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Zehn Jahre Anrechnung der Familienbeihilfe auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch von Kindern
Fehlende Valorisierung erschwert gebotene Steuerentlastung
Die Einbeziehung des steuerrechtlichen Fremdkörpers der Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Kindesunterhalt in die Unterhaltsbemessung bereitet in der Praxis, die sich daran gewöhnt hat, mittlerweile kaum mehr Schwierigkeiten. Durch die seit rund zehn Jahren fehlende Valorisierung der Familienbeihilfe reicht die Summe aus Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bei älteren Kindern und höheren Unterhaltspflichten nicht mehr aus, um die verfassungsrechtlich notwendige Steuerentlastung der Geldunterhaltspflichtigen zu bewirken.
I. Historische Entwicklung
In den 1990-er Jahren hat der VfGH mehrfach Regelungen des EStG aufgehoben, weil bestehende gesetzliche Unterhaltspflichten für Kinder vom einfachen Gesetzgeber nicht in einer dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot entsprechenden Weise Berücksichtigung gefunden hatten. Der Gesetzgeber reagierte darauf regelmäßig mit der Einführung von Absetzbeträgen und deren Erhöhung sowie mit Erhöhungen der Familienbeihilfe. Im Jahr 2000 erachtete schließlich der VfGH die Höhe der Absetzbeträge und der Familienbeihilfe insgesamt für ausreichend, um die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Entlastung bei Bestehen von gesetzlichen Unterh...