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iFamZ 4, August 2013, Seite 184

Gewaltprävention in der Altenpflege aus rechtlicher Sicht

Der schwierige Weg von der Normen- zur Erkenntniskultur in geschlossenen Systemen

ADir. Egon Lamprecht

In Belastungssituationen, gerade bei längerfristiger Arbeitsüberlastung oder (Rund-um-die-Uhr-)Pflege eines Familienmitglieds, ist der Schutz der Würde gefährdet: Überforderung führt oft zu Gewalt – Gewalt, die nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen und benennen ist. Der Gesetzgeber hat diverse Instrumente, ua ärztliche bzw pflegerische Anzeige-, Melde- und Dokumentationspflichten, vorgesehen, um alltäglichen Gewalterfahrungen zu begegnen. Doch wie lassen sich diese Vorgaben in der Praxis bewältigen, insb im Rahmen geschlossener Systeme, als die sich Pflegeheime zumeist erweisen? Der folgende Beitrag versucht, anhand zahlreicher Beispiele Grauzonen zwischen dem Strafrecht und dem HeimAufG iZm Freiheitsbeschränkungen sowie die Rahmenbedingungen für professionelle Hilfe und Vorbeugung auszuloten, und plädiert für die Loslösung von einer Normen- hin zu einer Erkenntniskultur.

I. Gradmesser „Würde“ im Spannungsverhältnis zwischen Ethik und Ökonomie

Gradmesser unseres Zusammenlebens sind unsere Werte, sie sind der „Grund“ unserer Handlungen, sie begründen das, was wir (nicht) tun oder tun wollen.

Beispiel: die rote Ampel

Sie kommen zu einer Ampel, die gerade auf Rot umschaltet, und bleiben st...

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