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iFamZ 4, August 2013, Seite 183

Ablehnung der Übernahme einer Sachwalterschaft durch einen Rechtsanwalt

iFamZ 2013/136

§ 62 Abs 1 AußStrG, § 274 Abs 2 ABGB

Rechtsanwälte müssen Sachwalterschaften grundsätzlich übernehmen. Ablehnungsgründe sind in erster Instanz konkret geltend zu machen. Behauptungen über eine nicht näher konkretisierte Arbeitsbelastung reichen nicht. Ob die Übernahme der konkreten Sachwalterschaft im Einzelfall unzumutbar ist, wirft grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage auf.

Es bildet keine vom OGH im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung, wenn das Rekursgericht die Entfernung der Kanzlei vom Wohnort des Betroffenen von 21 km sowie den ins Treffen geführten Umstand, dass keine Entschädigung für die Sachwaltertätigkeit zu erwarten sei, nicht als berücksichtigungswürdiges Argument erkannte. Dass keine Tätigkeiten absehbar seien, welche juristischer Betreuung bedürften, ist im Hinblick auf den für den Betroffenen abzuschließenden Heimvertrag, die allfällige Vertretung iZm der Zustimmung zu medizinischen Heilbehandlungen und der Vermögensverwaltung sowie dem in naher Zukunft absehbaren Verlassenschaftsverfahren (hochbetagte schwerkranke Mutter) nicht nachvollziehbar.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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