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iFamZ 4, August 2013, Seite 172

Begründung der eingetragenen Partnerschaft auch außerhalb der „Amtsräume der Bezirksverwaltungsbehörde“

iFamZ 2013/122

§ 47a PStG, Art 2 StGG, Art 14 iVm Art 8 EMRK

G 18, 19/2013

(…) 2.2. Der VfGH hat bereits in seinem Prüfungsbeschluss dargelegt, dass § 47a PStG nicht ausschließt, dass der Beamte der Bezirksverwaltungsbehörde die Partnerschaftswerber anlässlich der Begründung der eingetragenen Partnerschaft und der Aufnahme der – in § 47a PStG ausdrücklich vorgesehenen – Niederschrift darüber einzeln und nacheinander befragt, ob sie die eingetragene Partnerschaft miteinander eingehen wollen, und nach Bejahung dieser Frage ausspricht, dass sie rechtmäßig verbundene eingetragene Partner sind. § 47a PStG verwehrt es dem Beamten der Bezirksverwaltungsbehörde nicht, im Zuge der mündlichen Erörterungen anlässlich der Begründung der eingetragenen Partnerschaft und der Aufnahme der Niederschrift, so dies dem Wunsch beider Partnerschaftswerber entspricht, diese daraufhin zu befragen, ob sie die eingetragene Partnerschaft (nach den gesetzlichen Bestimmungen) miteinander eingehen wollen. Vielmehr sind diese Fragen zu stellen, da die Partnerschaftswerber gem § 6 Abs 2 EPG derartige Erklärungen im Rahmen des Begründungsaktes abzugeben haben, welche sodann zu protokollieren sind. Das Wesen der Niederschrift ist die Verschriftlichung einer...

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