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iFamZ 6, Dezember 2015, Seite 312

Grenzüberschreitendes Kindschaftsrecht in der familiengerichtlichen Praxis

Besuchsregelungen, Kindesanhörung, Anerkennung ausländischer Entscheidungen, internationale Richternetzwerke

Martin Menne

Aufgrund der steigenden gesellschaftlichen Mobilität nehmen grenzüberschreitende Kindessachen in der familienrichterlichen Praxis einen zunehmend größeren Raum ein. Fälle aus diesem Bereich sind längst nicht mehr ausgewiesenen Spezialisten vorbehalten, sondern gehören mehr oder weniger zum „Alltagsgeschäft“ eines Familienrechtspraktikers, und zwar gleichgültig, ob er nun vor oder hinter dem Richtertisch sitzt. Im Folgenden sollen deshalb einige Beispiele für typische Fallgestaltungen aufgezeigt werden, mit denen ein Praktiker in diesem Bereich konfrontiert werden kann.

I. Grenzüberschreitende Besuchsregelungen

A. Ein Beispiel aus der Praxis

Ein plakatives Beispiel für die Herausforderungen, die sich im Zuge der Regelung eines grenzüberschreitenden persönlichen Kontakts zwischen einem Elternteil oder einer dem Kind nahestehenden, sonstigen Bezugsperson stellen können, ist der Fall, über den kürzlich das Amtsgericht Dresden zu befinden hatte:

Zwischen Dresden und China

Es geht um die Regelung des persönlichen Kontakts für ein heute etwa elf Jahre altes Kind. Beide Eltern – geschieden – leben und arbeiten in Dresden; der Vater ist englischer Staatsangehöriger, die Mutter besitzt die Staats...

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