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Zur Unterscheidbarkeit von aus den gleichen Familiennamen gebildeten Firmen
Es besteht keine ausreichende Unterscheidbarkeit der Firmen, wenn sich diese nur in der Reihenfolge der Familiennamen der beteiligten Firmenchefs sowie der Verbindung derselben einmal mit „-“ und einmal mit „&“ unterscheiden und die Firma keinen Sachfirmenanteil (etwa den Unternehmensgegenstand) enthält.
(OLG Innsbruck 3 R 64/15h)
Im Firmenbuch des LG Innsbruck sind neben der Gesellschaft F. U.-W. D. GmbH auch die F. U.-W. D. GmbH & Co KG, die D. & U. GmbH und die D. & U. GmbH & Co KG eingetragen. Die beiden KGs betreiben das Gewerbe des Autohandels und der Reparaturwerkstätte. Angesichts ihrer Beteiligungs- und Vertretungsverhältnisse stellen diese Unternehmen einen Konzern iSd OGH-Entscheidung vom , 6 Ob 139/11a, GesRZ 2012, 178 (Birnbauer), dar. In dieser Entscheidung bewilligte der OGH die Eintragung einer M. Spedition GmbH neben einer M. Transport GmbH im selben Firmenbuch; Schlagworte, die am Anfang der Firma stehen und das Charakteristikum oder den Firmenkern bilden, könnten auch bei ähnlichem Unternehmensgegenstand gleichlautend für mehrere Unternehmen gebraucht werden, wenn es sich bei diesen um Konzerngesellschaften handelt. Das Firmensc...