Unternehmensfortführung in der Krise
1. Aufl. 2018
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1. S. 35Grundlagen der Überschuldung
Neben der Zahlungsunfähigkeit als allgemeinen Insolvenzeröffnungsgrund gem § 66 IO sieht das Gesetz als weiteren Insolvenzeröffnungsgrund die Überschuldung gem § 67 IO vor. Die insolvenzrechtlich relevante Überschuldung knüpft an mehrere Parameter, die in ihren Details eine umfassende juristische, aber auch betriebswirtschaftliche Betrachtung erfordern. Daher wurde die Detailanalyse bezogen auf den Insolvenzeröffnungsgrund „Überschuldung“ im Rahmen der Vortragsreihe der Plattform für Wirtschafts-, Insolvenz- und Sanierungsrecht 2017 auf zwei Vortragsschwerpunkte aufgeteilt: Der Beitrag der Vortragenden und Autoren Markus Kletzmayr, Kurt Lichtkoppler und Arno Maschke befasst sich mit Detailfragen zur Fortbestehensprognose, während der gegenständliche Tagungsbeitrag der rechnerischen Überschuldung gewidmet ist.
1.1. Geltungsbereich der Überschuldung
Der Überschuldungstatbestand gem § 67 IO betrifft folgende Rechtsträger:
Juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaft, Sparkasse, Verein, Fonds, Privatstiftung, Europäische Gesellschaft),
Verlassenschaften,
Eingetragene Personengesellschaften, für deren Verbindlichkeiten keine natürliche Person als Gesellschafter unbeschränkt hafte...