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iFamZ 3, Juni 2014, Seite 139

Tatsächliche Ausübung des Sorgerechts bei gemeinsamem Haushalt nicht zu bezweifeln; Gefährdungstatbestand eng auszulegen

iFamZ 2014/117

Art 13 HKÜ

1. Mit ihrem (neuerlichen) Vorbringen, der Antragsteller habe der Verbringung der damals neun Monate alten Tochter von Australien nach Österreich durch die Antragsgegnerin zugestimmt, weicht die Antragsgegnerin von den Feststellungen der Vorinstanzen ab. Das Rückführungshindernis des Art 13 Abs 1 lit a HKÜ liegt nicht vor.

2. Die Antragsgegnerin zieht im Revisionsrekursverfahren zwar nicht in Zweifel, dass sowohl zum Zeitpunkt der Verbringung des Kindes nach Österreich als auch zum jetzigen Zeitpunkt beide Elternteile obsorgeberechtigt waren bzw sind. Sie meint jedoch, sie habe sich auch in Australien fast zur Gänze allein um die Tochter gekümmert, diese gepflegt und erzogen. Sollte die Mutter damit darauf anspielen, dass Voraussetzung einer Anwendung des HKÜ eine Verletzung eines tatsächlich ausgeübten Mitobsorgerechts ist (vgl dazu Gitschthaler in Schwimann/Kodek, ABGB4 Bd 1a [2013] § 162 Rz 15), so wäre ihr entgegenzuhalten, dass beide Eltern in Australien – von einer kurzfristigen Trennung abgesehen – im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebten. Damit wäre aber jene Rsp, wonach eine Kontaktausübung zwischen dem im Ursprungsstaat verbliebenen Elt...

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