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iFamZ 3, Juni 2014, Seite 138

Das Neueste zum grenzüberschreitenden Unterhalt

Robert Fucik

Für diesmal bloß als Kurznachricht: Wie angekündigt, hat die EU am dem niederländischen Außenminister die „Bestätigung“ („approval“ iS einer Ratifizierung) des Haager Unterhaltsübereinkommens (HUÜ) von notifiziert.

Das HUÜ wird daher auch in Österreich ab im Verhältnis zu jenen anderen Vertragsstaaten, die nicht auch EU-Mitgliedstaaten sind (zwischen diesen hat die EuUVO Anwendungsvorrang) anzuwenden sein, also im Unterhaltsverkehr Österreichs mit Norwegen, Albanien, der Ukraine und Bosnien-Herzegowina. Das wird, von den Anfallszahlen her, noch nicht als großer Durchbruch gelten können, aber doch als wichtiger Antrieb für viele andere Staaten (USA, Kanada, Lateinamerika, Australien uva), um die Ratifizierung zu einem guten Ende zu bringen.

Das AUG 2014 ist – ohne Gegenstimmen – seinen Weg durch das Parlament gegangen und wurde auch schon in BGBl I 2014/34 publiziert. Es wird – punktgenau gleichzeitig mit dem HUÜ – am in Kraft treten. Für das nächste Heft sind dazu eingehendere Darstellungen geplant.

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Robert Fucik
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