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iFamZ 3, Juni 2014, Seite 137

Keine Bestellung eines Verlassenschaftskurators im Interesse von Erbengläubigern

iFamZ 2014/115

§ 811 ABGB

Das Verlassenschaftsgericht hat nicht von Amts wegen für die Interessen der Nachlassgläubiger tätig zu werden. Es hat daher auch keinen Verlassenschaftskurator im Interesse von Gläubigern eines präsumtiven Erben zu bestellen, welche die Unwirksamkeit einer vom Erblasser zu Lebzeiten gemachten Schenkung behaupten.

Die Erblasserin hinterließ zwei Kinder, und zwar eine Tochter (die Revisionsrekurswerberin) und einen Sohn. Ihr Nachlass (mit Aktiva von 12.878,79 Euro) wurde der Tochter gegen Bezahlung der Nachlasspassiva (bis zu dieser Höhe) gem §§ 154, 155 AußStrG an Zahlungs statt überlassen.

Mit der Eingabe vom behaupteten zwei Personen (ein Rechtsanwalt und sein Mandant – in der Folge Einschreiter genannt), vollstreckbare Forderungen im Betrag von insgesamt über 70.000 Euro gegen den Sohn der Erblasserin zu haben; Nachforschungen hätten ergeben, dass jener Übergabsvertrag vom , mit dem die Erblasserin eine Liegenschaft an die Familie der erblasserischen Tochter unentgeltlich übergeben hätte sollen, (form)ungültig sei; die Übergeberin habe sich im Vertrag ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht vorbehalten; dieses sei einer Übergabe im Rechtssinn entgegengest...

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