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iFamZ 3, Juni 2014, Seite 126

Die Familienbindung von Vermögen

Eine rechtsvergleichende Skizze

Anatol Dutta

Der Mensch ist zwar der natürliche Vermögensträger, aber kein Einzelwesen, sondern bildet und nutzt sein Vermögen regelmäßig als Mitglied einer Familie. Es verwundert deshalb nicht, dass neben der Sozialbindung vor allem auch die Familienbindung von Vermögen zu den „unendlichen Melodien“ des Rechts gehört. Der folgende Beitrag soll einen knappen rechtsvergleichenden Überblick über erb- und familienrechtliche Vermögensbindungen geben, also im geltenden Familien- und Erbrecht speziell über das Güterrecht und das Pflichtteilsrecht.

I. Von der Hausgenossenschaft zum Individuum, von der Familiendynastie zur Familiensolidarität

Beschäftigt man sich mit der Familienbindung von Vermögen, so ist – um sich dem heutigen Konzept dieser Vermögensbindung zu nähern – zunächst ein Blick in die Vergangenheit vonnöten. Denn die Funktion der Familienbindung war – wahrscheinlich sogar gesellschaftsübergreifend – ursprünglich eine ganz andere als in den heutigen Rechtsordnungen. Ziel war nicht die Bindung des Vermögens zugunsten anderer Individuen, zugunsten anderer Familienmitglieder. Vielmehr stand die Bindung des Vermögens zugunsten einer potenziell unsterblichen Familiendynastie, also einer generatio...

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