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GesRZ 3, Juni 2016, Seite 205

Satzungsgestaltung einer ideellen und einer auf Gewinn gerichteten GmbH zum Betrieb einer Social Enterprise

Dargestellt am Beispiel eines integrativen Restaurants

Martin Frenzel

Zahlreiche Bürger tragen sprühende Ideen für social enterprises in sich. Bei der praktischen Umsetzung begegnen sie einem Dickicht an schwer verständlichen Regeln in einer komplexen Querschnittsmaterie. Bevorzugte Rechtsträger der social enterprise sind mitunter auch die ideelle sowie die auf Gewinn gerichtete GmbH. Zur Satzungsgestaltung zu diesem Spezialfall liegen bislang – soweit ersichtlich – keine Orientierungshilfen in Form von Mustersatzungen und Standardklauseln vor. Dem möchte dieser Beitrag nach besten Kräften abhelfen. Anhand des Beispiels eines integrativen Restaurants werden notwendige und nützliche Satzungsgestaltungen sowohl für die ideelle als auch für die auf Gewinn gerichtete GmbH zum Betrieb einer social enterprise vorgeschlagen und erläutert.

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Social entrepreneur ist nach gängigem Begriffsverständnis ein Unternehmer, der sich im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit innovativ, pragmatisch und langfristig für einen positiven Wandel der Gesellschaft einsetzen möchte. Zu social entrepreneurship und Non-Profit-Organisationen liegt bereits maßgebliche juristische Arbeit vor. Namhafte Experten haben Empfehlungen für die Aufsicht und Leitung einer...

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