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Amtsärztliche Bescheinigung
iFamZ 2014/101
§ 8 UbG
UVS Wien , UVS-02/13/9422/2013
Nach ständiger Rechtsprechung des UVS verletzt das Ausstellen der amtsärztlichen Bescheinigung ohne persönliche Untersuchung, sondern nur aufgrund Informationen Dritter, das Recht auf persönliche Freiheit. Selbst wenn die Unterbringung aus medizinischer Sicht bereits aufgrund der vorliegenden Informationen alleine indiziert wäre, ist bei Unterbleiben der gesetzlich vorgesehenen Untersuchung die Ausstellung einer Bescheinigung gem § 8 UbG rechtswidrig (UVS Wien , UVS-02/P/13/00022/1998).