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iFamZ 3, Juni 2014, Seite 117

Bekämpfung eines Sachverständigengutachtens

iFamZ 2014/99

§ 62 Abs 1 AußStrG

Die Beurteilung der Frage, ob eine Sachwalterschaft aufzuheben ist, ist immer eine solche des Einzelfalls. Es bildet keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung, wenn die Vorinstanzen auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zum Schluss kamen, dass es zur Wahrung des Wohls des Betroffenen nach wie vor in gewissen Bereichen der Vertretung durch einen Sachwalter bedarf. Die Bekämpfung der Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens ist in dritter Instanz nur insoweit möglich, als ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, sonstige Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks vorliegt und dieser Verstoß die Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hat.

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