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iFamZ 3, Juni 2014, Seite 114

Verfahrenshilfe unabhängig von Bestellung eines Rechtsanwalts zum Sachwalter

iFamZ 2014/96

§ 276 Abs 2 ABGB; §§ 64 Abs 1 Z 3, 68 Abs 1 ZPO

OLG Wien , 16 R 263/13h

Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum (einstweiligen) Sachwalter stellt keinen Grund für den Entzug der Verfahrenshilfe dar. Auch dem in seiner Funktion als Rechtsanwalt einschreitenden Sachwalter stünde ein Anspruch auf angemessenes Entgelt gegen den Betroffenen zu. Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer kann auch den Sachwalter als Verfahrenshelfer bestellen.

(…) 5.2. Abgesehen davon wird die Beigebung eines Rechtsanwalts nicht entbehrlich, wenn für die Verfahrenshilfe begehrende Partei ein Rechtsanwalt zum einstweiligen Sachwalter für die Vertretung vor Gericht bestellt wird.

Das Oberlandesgericht Wien entschied zu 16 R 148/02f (= WR 932), dass die Sachwalterbestellung die Verfahrenshilfe nicht beeinflusse, weil dem als Sachwalter bestellten Rechtsanwalt ein Anspruch auf Entlohnung seiner Rechtsanwaltstätigkeit nach RATG zukomme, mit der die betroffene Person trotz ihrer „Bedürftigkeit“ zu belasten wäre (JBl 2002, 311).

Mittlerweile wurde der Entlohnungsanspruch gesetzlich geregelt. Nach § 276 ABGB idF BGBl I 2006/92 hat der Sachwalter abgesehen von einem Anspruch auf Entschädigung auch einen Anspruch auf angemessenes Entgelt, wenn er für Angelegenheiten, deren Besor...

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