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Übernahme einer Sachwalterschaft durch einen Rechtsanwalt
iFamZ 2014/95
§ 274 Abs 2 ABGB; § 86 Abs 1 Geo
Aus der Entfernung der Kanzlei des Verfahrens- und einstweiligen Sachwalters vom Wohnsitz der Betroffenen von rund 15 km resultiert keine Unzumutbarkeit der Übernahme der Sachwalterschaft.
Der Umstand, dass die konkrete Bestellung des Rechtsanwalts auf Basis einer landesgerichts- und nicht bezirksgerichtssprengelweiten Liste erfolgte, stößt auf keine (auch nicht verfassungsrechtliche) Bedenken. Die Auswahl von geeigneten Sachwaltern ist Sache der unabhängigen Gerichte. § 86 Abs 1 Geo ist insofern bloß als Ratschlag zu verstehen.